Grundleistungen des Architekten für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure):
Über die Grundleistungen hinaus können auch besondere Leistungen vereinbart werden, wie z.B. Bestandsaufnahmen.
Mitglied der Architektenkammer Niedersachsen